Wirtschaft

Die vom Staat betriebene Wirtschaftspolitik beeinflusst und gestaltet die Wirtschaft mit dem Ziel, die Bedürfnisse jedes Bürgers immer besser zu befriedigen. Die wichtigsten Ziele der von der Bundesregierung vertretenen Wirtschaftspolitik sind im so genannten Stabilitätsgesetz zusammengefasst. Dies beinhaltet, dass immer ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herrschen soll. Ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht entsteht immer dann, wenn sich das Angebot und die Nachfrage auf allen Märkten der Wirtschaft ausgleichen. Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wird also immer von einer Vielzahl von einzelnen Gleichgewichten getragen.

Die Ziele der Wirtschaft sind ein hoher Beschäftigungsstand, die Stabilität des Preisniveaus, ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht, und das alles bei stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum. Bund und Länder müssen ihre Wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen so treffen, dass die wirtschaftspolitischen Ziele möglichst gleichzeitig erreicht werden. Der Ablauf der Wirtschaft vollzieht sich aber nicht immer gleichmäßig, da er stetig bestimmten Schwankungen unterliegt. Diese Schwankungen oder auch Störungen werden manchmal durch besondere Ereignisse wie zum Beispiel Kriege, Naturkatastrophen oder auch politische Ereignisse hervorgerufen.

Wenn man den Ablauf der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten 40 Jahre betrachtet, stellt man schnell fest, dass Schwankungen regelmäßig auftraten. Nach einer Zeit wirtschaftlicher Blüte folgte meist ein wirtschaftlicher Abschwung. Und nach drei bis sechs Jahren wirtschaftlichen Niedergangs begann wieder eine Phase des Aufschwungs. Wenn man den Ablauf der Wirtschaft beeinflussen will, muss man über Macht verfügen. Die von Unternehmern, Haushalten, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgeübte Macht führt nicht zwangsläufig zu einer fortlaufenden Verwirklichung der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung. Außerdem ist die Macht so ungleich verteilt, das wirtschaftlich Schwächere sich kaum durchsetzen können. Daher muss oftmals der Staat eingreifen.
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